Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Vertrag über eine kurzfristige Ferienvermietung der Villa Nyma, Mrgani 35, 52352 Kanfanar,
Kroatien und/oder Villa Sona, Mrgani 35a, 52352 Kanfanar, Kroatien wird zwischen dem Gast und den
Eigentümern der Villa (“die Eigentümer”) geschlossen, bindend ab dem Zeitpunkt der Buchung und
einschließlich aller folgenden Bedingungen. - Durch die Buchung schließt der Gast für sich selbst und alle Personen seiner Gruppe ab und erklärt,
dass er befugt ist, diese Bedingungen im Namen und für alle Gäste seiner Gruppe verbindlich zu
akzeptieren. - Buchungen werden unter der Voraussetzung akzeptiert, dass die Unterkunft nur zu Urlaubszwecken
genutzt wird und die Anzahl der Personen, die in der Unterkunft übernachten, auf die im
Buchungsformular angegebene beschränkt ist. - Der Gast und alle Freunde oder Familienangehörigen des Kunden, die das Objekt während seines
Aufenthalts besuchen, müssen die Vertragsbedingungen einhalten, einschließlich der Regeln und
Verfahren, die in der in der Unterkunft bereitgestellten Informationsmappe enthalten sind.
Zahlung - Bei einer Buchung, die mehr als sechs Wochen vor Mietbeginn erfolgt, ist eine Anzahlung in Höhe
von 30 % des Gesamtmietpreises fällig. Buchungen bleiben bis zum Eingang der Anzahlung vorläufig
und werden für drei Tage reserviert. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Eigentümer die
Anzahlung erhalten haben. Nach Abschluss der Reservierung und Zahlung senden die Eigentümer eine
schriftliche Bestätigung per E-Mail. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von drei Tagen nach dem
Buchungsdatum erfolgen, wird der Mietvertrag als gekündigt betrachtet.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Die Nichtzahlung des Restbetrags zum
Fälligkeitsdatum kann als Rücktritt des Kunden vom Vertrag gewertet werden.
Erfolgt die Buchung weniger als sechs Wochen vor Mietbeginn, ist der Gesamtmietbetrag sofort fällig.
Kaution
- Eine Kaution in Höhe von EUR 500 ist 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn zu hinterlegen.
Die Kaution ist zahlbar an:
Barbara Fux, Steenbakkerijlaan 8, 3080 Tervuren, Belgium
DE74 1001 1001 2620 7283 80, BIC NTSBDEB1XXX
ODER
PAYPAL, Barbara Fux, barbara.fux1@gmail.com
- Falls die Kosten des verursachten Schadens höher sind als die hinterlegte Summe, ist der Gast
verpflichtet, dem Eigentümer den gesamten Schadensbetrag zu zahlen. Wenn an der Villa kein Schaden
entstanden ist, ist der Eigentümer verpflichtet, dem Gast den hinterlegten Betrag durch Überweisung
des Betrages auf das Bankkonto des Gastes unverzüglich zu erstatten.
Kosten - Die Kosten für Wasser, Gas, Strom und Internet, sowie Bettwäsche, Handtücher, Wartung des
Swimmingpools und Außenbereichs, Anmeldung des Aufenthalts, Wohnsteuer und die Mehrwertsteuer
sind im Preis enthalten.
Passdaten
- Der Gast ist nach kroatischem Recht verpflichtet, den Eigentümern für die touristische Registrierung
beim Nationalen Tourismusverband (HTZ) amtliche Ausweisdokumente mit persönlichen Daten zur
Verfügung zu stellen. Diese Informationen werden nicht für andere Zwecke verwendet. Einem Gast,
der keine gesetzlich vorgeschriebene Form eines persönlichen Ausweises für die Touristenregistrierung
vorlegt, kann der Zugang zur Unterkunft verweigert werden, ohne dass die bezahlte Miete
zurückerstattet werden kann.
Stornierung
- Jede Stornierung durch den Gast, aus irgendwelchem Grund, muss schriftlich per E-Mail an
info.istriatime@gmail.com erfolgen. - Im Falle einer Stornierung gelten die folgenden Rückerstattungsbedingungen.
- 100 % Rückerstattung bei Stornierungen mehr als 60 Tage vor dem Check-in-Datum.
- 50% Rückerstattung bei Stornierungen mehr als 30 Tage und weniger als 60 Tage vor dem Check-
in- Datum. - 0% Rückerstattung für Stornierungen weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum.
- Sollten die Stornobedingungen nicht akzeptabel sein, wird dem Gast dringend empfohlen, eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Mietdauer
- Die Vermietung der Villa Nyma beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um
09:00 Uhr. Abweichungen von diesen Zeiten können vor Mietbeginn der Gäste per E-Mail angefragt
werden. Die Eigentümer werden bestätigen, ob die geänderten Zeiten erreichbar sind. - Die Ankunftszeit sollte im Voraus vereinbart werden. In der Regel empfängt einer des Villa Nyma-
Teams die Gäste in der Unterkunft, gibt die Besucherschlüssel weiter und gibt den Gästen eine Führung durch die Unterkunft. Im Fall, dass der Willkommensbesuch nicht möglich ist (z. B. unsoziale Zeiten, Personal nicht verfügbar), wird der Kunde die Schlüssel wie in den Anweisungen vor der Ankunft angegeben erhalten.
- Bei der Abreise wird der Kunde gebeten, den Anweisungen vor der Ankunft zu folgen.
Garten & Schwimmbad - Kinder müssen im Schwimmbadbereich immer unter Aufsicht von Erwachsenen sein. Die Gäste
benutzten das Schwimmbad auf eigene Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass der Pool außerhalb
der Sommersaison möglicherweise nicht genutzt werden kann. - Unser Garten- und Poolwartungsteam besucht das Anwesen regelmäßig einmal pro Woche am
Morgen für ungefähr 30 Minuten pro Besuch. Sie haben Schlüssel und Zugang zum Äußeren des Hauses.
Der neueste voraussichtliche Arbeitsplan wird im Willkommenspaket im Haus enthalten sein. - Zwischen den Besuchen steht es den Gast frei, die Oberfläche des Beckenwassers mit dem
mitgelieferten Beckennetz zu reinigen (z. B. Insekten und Blätter zu entfernen). - Alle anderen Aspekte des Poolmanagements (einschließlich Wasserzirkulation,
Chemikaliendosierung und -überwachung) werden durch eine Kombination aus automatischen
Prozessen und manuellen Eingriffen (durch das Garten- und Poolwartungsteam) verwaltet. Es ist den
Gästen strengstens untersagt, im Pumpenhaus des Swimmingpools Chemikalien zu dosieren oder
Einstellungen zu ändern. Die Gäste werden gebeten, beobachtete Störungen oder Probleme direkt den
Eigentümern zu melden.
Einreiserecht - Unter Wahrung der angemessenen Privatsphäre des Gastes behalten sich die Eigentümer der Villa
Nyma das Recht vor, für Reparaturen und Notfälle bei Bedarf jederzeit auf das gesamte Eigentum
zuzugreifen.
Pflege der Immobilie - Der Gast hat die Immobilie und deren Mobiliar, Bilder, Einrichtungsgegenstände und Effekte in oder
auf der Immobilie mit angemessener und angemessener Sorgfalt zu behandeln und sie in dem gleichen
Zustand, Zustand, Sauberkeit und Ordnung wie bei Beginn der Vermietung zu hinterlassen Zeitraum.
Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit Schäden jeglicher Art an der Villa oder dem Grundstück
rund um die Villa dem Eigentümer unverzüglich zu melden. Bei der Abreise des Gastes und vor der
Schlüsselübergabe ist der Gast verpflichtet, die Villa und das Anwesen rund um die Villa mit dem
Eigentümer oder Villa-Host zu begutachten.
Wenn der Gast die Unterkunft vor der Inspektion verlässt, wird der Eigentümer oder Villa-Host mögliche
Schäden eigenständig bewerten und die Kosten von der Kaution abziehen (siehe Artikel 6).
Brüche oder Schäden
- Der Gast ist verpflichtet, den Eigentümer über Beschädigungen oder Brüche in oder um das Objekt
unverzüglich zu informieren, damit es repariert und für den nächsten Kunden ersetzt werden kann. - Der Gast ist verpflichtet, den Eigentümern Ersatz-, Reparatur- oder zusätzliche Reinigungskosten
zu erstatten, wenn sie von den Eigentümern für vom Gast verursachte Schäden vernünftigerweise
verlangt werden. Die Kosten solcher Vorfälle werden von der Kaution (siehe Artikel 6) abgezogen und
der Restbetrag wird dem Kunden erstattet.
Regeln und Verfahren - Die Gäste sind verpflichtet, die Regeln zu beachten und sich mit den Verfahren vertraut zu machen,
die in der in der Unterkunft bereitgestellten Informationsmappe enthalten sind. Hält sich die Gäste nicht
an die Hausordnung, kann dies als schwerwiegender Verstoß gegen die Mietvertragsbestimmungen
gewertet werden, und in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen
und der Gast ist dauerhaft zur Abreise verpflichtet mit allen darin wohnenden Personen innerhalb von
2 (zwei) Stunden, und er / sie ist nicht berechtigt, den bezahlten Unterkunftspreis vom Eigentümer
zurückzufordern.
Rauchen - Das Rauchen ist im gesamten Ferienobjekt nicht gestattet. Das Rauchen ist in allen Außenbereichen
erlaubt. Jeder Hinweis auf das Rauchen in der Ferienunterkunft führt zu einer zusätzlichen
Reinigungsgebühr und Geruchsbeseitigung in Höhe von mindestens EUR 200.
Haustiere - Haustiere sind auf Anfrage erlaubt. Für die Endreinigung wird ein Aufpreis von EUR 100 erhoben.
Die Tierbesitzer sind für die Reinigung von Tierabfällen nach ihrem Haustier verantwortlich, und die
Haustiere dürfen zu keinem Zeitpunkt auf den Möbeln sitzen. Jeder Nachweis über den Aufenthalt eines
Haustieres auf den Möbeln kann zusätzliche Reinigungskosten verursachen. Alle Haustiere müssen
gemäß den geltenden Vorschriften rechtzeitig gegen Tollwut und alle anderen Krankheiten geimpft
werden. Dem Gast wird empfohlen, sich über mögliche häufige Haustierkrankheiten im Reisegebiet zu
informieren und diesen vorzubeugen. Die Haltung von Haustieren in einer Villa liegt in der alleinigen
Verantwortung des Gastes, und die Eigentümer übernehmen keine Verantwortung für eine mögliche
Krankheit oder Verletzung, die die Haustiere während ihres Aufenthalts erleiden könnten.
Haftung - Die Eigentümer haften nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum des Gastes oder an Eigentum
eines Mitglieds der Partei des Kunden. - Der Gast oder die Mitglieder seiner/ihrer Gruppe können die Eigentümer nicht für
Personenschäden/Todesfälle haftbar machen, wie auch immer, wenn die Eigentümer und/oder ihre
Mitarbeiter angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt angewandt haben; und/oder wenn dies durch das
Verschulden der betroffenen Person(en) oder eines oder mehrerer Mitglieder ihrer Partei verursacht
wurde (einschließlich unzureichender Beaufsichtigung von Kindern); und/oder wenn sie durch das
Verschulden eines Dritten verursacht wurden und/oder wenn sie durch ein Ereignis verursacht wurden,
das vernünftigerweise nicht vorhergesehen oder vermieden werden konnte. - Gäste sollten für den Fall solcher Umstände eine angemessene Reiseversicherung abschließen.
Höhere Gewalt
- Die Eigentümer können nicht für „höhere Gewalt“ (z. B. Naturkatastrophen und andere Ereignisse
außerhalb unserer Kontrolle) verantwortlich gemacht werden. Gäste sollten eine angemessene
Reiseversicherung abschließen, um sie im Falle solcher Umstände abzudecken.
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand - Die Vertragsparteien werden versuchen, alle möglichen Streitigkeiten in einer Vereinbarung
beizulegen. Im Streitfall vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Zagreb
und die Anwendung des kroatischen Rechts.